Breitbandmessung & Bundesnetzagentur
Kommt die gebuchte Leistung tatsächlich an?
Nach der Umstellung können Anwohner prüfen, ob die vertraglich vereinbarte Internetleistung tatsächlich erreicht wird.
Ein einzelner Geschwindigkeitstest liefert zunächst nur eine Momentaufnahme. Für den offiziellen Nachweis einer möglichen Minderleistung stellt die Bundesnetzagentur die kostenlose Breitbandmessung Desktop-App bereit.
Schnelle Messung im Browser
Für eine erste Einschätzung kann die Internetgeschwindigkeit direkt über die Webseite der Breitbandmessung geprüft werden.
Diese einzelne Messung kann Hinweise auf Probleme geben, ersetzt aber nicht das offizielle Nachweisverfahren.
Offizielles Nachweisverfahren mit der Desktop-App
Wer eine mögliche Minderleistung gegenüber dem Anbieter belastbar nachweisen möchte, benötigt die Breitbandmessung Desktop-App.
Für einen stationären Festnetzanschluss umfasst die Messkampagne derzeit:
- insgesamt 30 Messungen,
- verteilt auf drei unterschiedliche Messtage,
- jeweils zehn Messungen pro Messtag,
- innerhalb eines Zeitraums von höchstens 14 Tagen.
Zwischen den einzelnen Messtagen muss jeweils mindestens ein vollständiger Kalendertag liegen.
Die App führt durch die geltenden Vorgaben und erstellt nach erfolgreichem Abschluss ein Messprotokoll.
Wichtig für aussagekräftige Ergebnisse
Die Messung sollte möglichst unter kontrollierten Bedingungen durchgeführt werden:
- Computer oder Laptop per LAN-Kabel mit dem Router verbinden,
- während der Messung größere Downloads, Streams und Updates beenden,
- möglichst keine weiteren Geräte gleichzeitig stark nutzen,
- Vertragsdaten und gebuchte Geschwindigkeiten korrekt eintragen.
WLAN-Messungen können durch Entfernung, Wände und Funkstörungen beeinflusst werden und eignen sich deshalb nicht für das offizielle Nachweisverfahren.
Was geschieht mit dem Messprotokoll?
Das von der Desktop-App erstellte Protokoll kann dem Internetanbieter vorgelegt werden, wenn die vertraglich vereinbarte Leistung nicht erreicht wird.
Der Anbieter sollte zunächst schriftlich zur Prüfung und Behebung aufgefordert werden.
Bei einer nachgewiesenen erheblichen, kontinuierlichen oder regelmäßig wiederkehrenden Abweichung können je nach Einzelfall insbesondere folgende Rechte bestehen:
- technische Nachbesserung,
- Minderung des monatlichen Entgelts,
- gegebenenfalls außerordentliche Kündigung.
Das Messprotokoll löst diese Schritte nicht automatisch aus. Die Ansprüche müssen gegenüber dem Anbieter geltend gemacht werden.
Erfahrungen aus Kirchfeld-Nord
Anwohner können ihre Erfahrungen und anonymisierte Messergebnisse an die Initiative übermitteln.
Hilfreich sind insbesondere:
- Straße oder Straßenabschnitt,
- gebuchter Tarif,
- Zeitpunkt der Umstellung,
- gemessene Download- und Uploadwerte,
- wiederkehrende Ausfälle oder Geschwindigkeitseinbrüche,
- Reaktion des Anbieters.
Messprotokolle und Hinweise können per E-Mail gesendet werden an:
kontakt@kirchfeld-nord.de
Bitte schwärzen Sie vor dem Versand nicht benötigte persönliche Angaben und Vertragsdaten.
Ergebnisse können zusammengefasst und anonymisiert ausgewertet werden, um mögliche wiederkehrende Probleme im Gebiet sichtbar zu machen.
Maßgeblich sind die aktuellen Vorgaben
Das Messverfahren und die Anforderungen können durch die Bundesnetzagentur angepasst werden. Maßgeblich sind deshalb immer die aktuellen Hinweise auf der offiziellen Webseite und die Anweisungen innerhalb der Desktop-App.
Dort erklärt die Bundesnetzagentur das Nachweisverfahren für Festnetz und Mobilfunk sowie mögliche Rechte bei Minderleistung, insbesondere Minderung und Sonderkündigung.
Stand: 19.06.2026